Wenn Sie als ausländische natürliche oder juristische Person beabsichtigen, eine Immobilie in Kroatien zu erwerben, gehört zu den ersten Schritten die Beantragung einer OIB (Osobni identifikacijski broj – Persönliche Identifikationsnummer).

Ohne eine OIB ist es nicht möglich:

  • einen rechtsgültigen Kaufvertrag über eine Immobilie abzuschließen
  • die Eigentumsübertragung im Grundbuch vorzunehmen
  • die Grunderwerbsteuer (Immobilienumsatzsteuer) zu bezahlen
  • ein Bankkonto in Kroatien zu eröffnen

Daher ist die OIB ein unverzichtbarer Schritt im gesamten Immobilienkaufprozess.

Die OIB ist eine einmalige, persönliche Identifikationsnummer, die von der kroatischen Steuerverwaltung vergeben wird.

Sie wird von allen öffentlichen Stellen in offiziellen Registern verwendet – von Gemeinden und Gerichten bis hin zu Banken, Notaren und dem Katasteramt.

Einmal zugetelt, bleibt die OIB lebenslang gültig und ändert sich nicht, auch nicht bei Namensänderung, Adresswechsel oder Staatsangehörigkeitswechsel.

Eine OIB wird vergeben an:

Wenn Sie eine Immobilie erwerben, ist die OIB obligatorisch – ohne sie können Sie weder einen Kaufvertrag rechtswirksam unterzeichnen noch als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden.

Sie können eine OIB beantragen:

  • Reisepass (oder EU‑Personalausweis)
  • Antrag auf Zuteilung einer OIB
  • Wird der Antrag durch einen Anwalt gestellt, ist eine notariell beglaubigte Vollmacht auf Kroatisch erforderlich.

Erforderliche Unterlagen:

Nach erfolgreicher Zuteilung kann bei der Steuerverwaltung eine Bescheinigung über die OIB beantragt werden. Diese dient als öffentliches Nachweisdokument, ist aber kein Ausweisdokument im engeren Sinne.

Wenn Sie eine Immobilie in Kroatien erwerben, kann unsere Kanzlei für Sie:

die OIB beschaffen (ohne dass Sie nach Kroatien reisen müssen)

eine gültige Vollmacht erstellen

den gesamten Kaufprozess rechtlich begleiten, einschließlich:

rechtlicher Due Diligence der Immobilie

Erstellung des Kaufvertrags

Anmeldung der Grunderwerbsteuer

Eintragung im Grundbuch

Eröffnung eines Bankkontos