Franchising ist eines der am weitesten verbreiteten und effektivsten Modelle der Geschäftszusammenarbeit in der modernen Wirtschaft. In dieser vertraglichen Beziehung gehen bekannte und etablierte Marken (Franchisegeber) Partnerschaften mit kleineren Unternehmern (Franchisenehmern) ein und ermöglichen ihnen die Nutzung geschützter Geschäftsmodelle, Marken und Know-how. In der Praxis führt das Franchising-Modell zur Bildung eines Netzwerks verbundener Unternehmen, die unter derselben Marke auf dem Markt auftreten, jedoch rechtlich unabhängig bleiben.
Im kroatischen Rechtssystem ist der Franchisevertrag nicht durch ein spezielles Gesetz geregelt. Dank Praxis, Rechtsprechung und europäischen Wettbewerbsrichtlinien werden Franchiseverträge jedoch als sui-generis-Verträge anerkannt – einzigartige Verträge, die Elemente klassischer Vertragstypen enthalten (Lizenzvertrag, Kaufvertrag, Vertriebsvertrag usw.).
Die Vertragsparteien – der Franchisegeber und der Franchisenehmer – bleiben rechtlich selbstständige Einheiten, bauen jedoch eine langfristige Zusammenarbeit auf, die auf wirtschaftlicher Verflechtung basiert.
Der Franchisegeber überträgt dem Franchisenehmer:
- Exklusive Rechte zur Vermarktung/Erbringung von Dienstleistungen in einem bestimmten Gebiet
- Geschäftliches Wissen und Erfahrung (Know-how)
- Nutzungsrechte an Marken, Namen, Design und anderen Unterscheidungsmerkmalen
Der Franchisenehmer zahlt im Gegenzug Franchisegebühren und verpflichtet sich, die betrieblichen Standards einzuhalten.
Je nach Tätigkeitsbereich und Umfang der Zusammenarbeit unterscheidet man drei Hauptformen des Franchising:
Bezieht sich auf die Übertragung von Geschäftsmodellen und Servicestandards. Typische Beispiele:
- Gastronomie und Hotellerie
- Finanzdienstleistungen
- Bildung und Beratung
Gekennzeichnet durch gemeinsame Markenverwendung, lizenziertes Wissen, Innenarchitektur, Uniformen, Abläufe usw.
Konzentriert sich auf den Vertrieb von Produkten an Endverbraucher. Typische Beispiele:
- Einzelhandel mit Kleidung (z. B. Benetton, Nike)
- Automobilbranche, Kraftstoffe, Lebensmittel
Der Vertrag umfasst nicht nur den Warenverkauf, sondern auch Know-how zu Verkauf, Marketing und Markennutzung.
Bezieht sich auf die Übertragung von Technologie oder Teilen des Produktionsprozesses. Diese Form ist seltener und wird hauptsächlich in der Lebensmittel- und Getränkeindustrie eingesetzt.
Obwohl gesetzlich keine bestimmte Form vorgeschrieben ist, ist ein schriftlicher Franchisevertrag in der Praxis Standard. Die meisten Verträge folgen einer standardisierten Struktur, die folgende Abschnitte umfasst:
- Identifizierung der Parteien (Franchisegeber und Franchisenehmer)
- Definition des Vertragszwecks
- Grundinformationen über Marke und Geschäftsmodell
- Übertragung von Wissen, Know-how und technischer Unterstützung
- Bereitstellung von Marke, Design und Marketingressourcen
- Schulung und kontinuierliche Unterstützung
- Zahlung der Anfangs- und laufenden Gebühren
- Einhaltung von Geschäftsstandards und Vertragsbedingungen
- Regelmäßige Berichterstattung und finanzielle Überwachung
- Laufzeit und Kündigung des Vertrags
- Vertraulichkeitsklauseln
- Streitbeilegung und Gerichtsstand
Franchising ist ein starkes Instrument zur Geschäftsexpansion, besonders für Marken, die schnell wachsen wollen, ohne große Kapitalinvestitionen zu tätigen. Gleichzeitig bietet es Franchisenehmern ein bewährtes Geschäftsmodell und reduziert das Marktrisiko.
Obwohl nicht speziell gesetzlich geregelt, gewinnt der Franchisevertrag im Handelsrecht zunehmend an Bedeutung, und seine Flexibilität ermöglicht eine Anpassung an verschiedene Branchen und Märkte.
Für den erfolgreichen Abschluss und die Umsetzung eines Franchisevertrags ist eine rechtliche Beratung dringend empfohlen, da ein gut ausgearbeiteter Vertrag sowohl den Franchisegeber als auch den Franchisenehmer schützt und eine langfristige, erfolgreiche Partnerschaft gewährleistet.